Freitag, 12 April 2024 07:00

Zollfreilager in der Schweiz ohne Mindestlagergebühr

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keine Mindestlagergebühr im Zollfreilager keine Mindestlagergebühr im Zollfreilager fot: pixabay

Weiße Edelmetalle mehrwertsteuerfrei kaufen und sicher lagern

Goldanlageprodukte haben gegenüber anderen Edelmetallen den Vorteil, dass der Kauf überwiegend von der Umsatzsteuer befreit ist. Dagegen gelten Weißmetalle in erster Linie als von der Industrie genutzte Rohstoffe, wodurch der Erwerb mit der gesetzlichen Mehrwertsteuer verbunden ist. Doch wer in Münzen oder Barren aus Silber, Platin und Palladium investieren möchte, kann die Steuer bei einer Verwahrung im Zollfreilager sparen. Hierfür bieten sich die bankenunabhängigen Zollfreilager des privaten Anbieters OrSuisse in der Schweiz an. Die hochsicheren Transitlager zeichnen sich insbesondere durch verbraucherfreundliche Bedingungen ohne eine Mindestlagergebühr aus.

Schweizer Zollfreilager oder kurz ZFL sind zur Lagerung von Waren aller Art geeignet, die unverzollt und unversteuert deponiert werden. In diesem Zwischenlager können Edelmetalle, Kunstgegenstände und andere Vermögenswerte auf unbegrenzte Zeit verwahrt werden. Dabei erfolgt die Überwachung des Lagerguts durch den Schweizer Zoll. Zollabgaben und Mehrwertsteuer müssen erst dann gezahlt werden, wenn die Ware tatsächlich das Zollfreilager verlässt, also ausgeliefert wird. Somit ist auch ein steuerfreier Besitzerwechsel möglich, wenn keine Auslieferung stattfindet.

Aus diesem Grund sind Zollfreilager ideal für alle weißen Edelmetalle geeignet. Im Transitlager von OrSuisse lagern die Silbermünzen oder Platinbarren zudem in Einzelverwahrung. Das hat den Vorteil, dass die im Original eingelieferten Stücke im Besitz bleiben und nicht in eine Sammellagerung integriert werden. Kunden erhalten also später dieselben Produkte zurück statt gleichwertiger.

Was bedeutet Zollfreilager ohne Mindestlagergebühr?

Viele Zollfreilagerangebote beinhalten eine Mindestlagergebühr. Das heißt, dass zur Eröffnung einer Lagerung eine definierte Menge an Edelmetallen hinterlegt werden muss. Denn die Gebühren sind üblicherweise nach dem Umfang des Lagerguts gestaffelt. Bei OrSuisse gibt es keine Mindestlagergebühr im Zollfreilager. Kunden können somit auch kleine Mengen Silber lagern und ihren Bestand nach und nach erweitern.

Ein weiterer Vorteil ergibt sich durch die handelbaren Lagerscheine, die jeder Kunde automatisch bei der Lagerung von Edelmetallen erhält. Das sind Orderlagerscheine, die nach Schweizer Obligationenrecht wie Wertpapiere eingesetzt werden können. Die sogenannten Ordre-Lagerscheine von OrSuisse können einfach per Indossament übertragen werden. Auf diese Weise lässt sich die Bullionware unkompliziert an einen Fachhändler verkaufen, ohne dass diese aus dem Lager genommen werden muss. Weiterhin können die Dokumente als Sicherheit für die Erlangung von Krediten dienen.

Fazit: Silberanleger, die ihr investierbares Budget voll ausnutzen möchten, sollten eine Verwahrung im Schweizer Zollfreilager in Erwägung ziehen und die Mehrwertsteuer einsparen. Bei OrSuisse geht das ganz ohne Mindestlagergebühr mit dem zusätzlichen Vorteil von handelbaren Lagerscheinen.

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