Das Landgericht Stuttgart hat einen Vorschlag zur Einstellung des Verfahrens gegen Michael Ballweg, den Gründer der "Querdenken"-Bewegung, aufgrund von Geringfügigkeit gemacht. Der Vorwurf lautet, dass Ballweg über eine halbe Million Euro an eingeworbenen Spenden für private Zwecke verwendet haben soll. Die Entscheidung wurde am Montagmorgen vor Gericht bekannt gegeben.
In Möhringen wurde am Dienstagabend ein 27-jähriger Mann angeschossen. Das Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg hat die Ermittlungen übernommen und prüft einen möglichen Zusammenhang mit einem langjährigen Konflikt zweier rivalisierender Gruppen. Der Fall wird intensiv untersucht, da bereits in der Vergangenheit ähnliche Vorfälle mit diesen Gruppierungen in Verbindung gebracht wurden.