Hintergrund der Angeklagten
Die Angeklagte, deren Lebenslauf von zahlreichen persönlichen und sozialen Schwierigkeiten geprägt war, litt unter anderem unter einem alkoholabhängigen Vater und wurde in der Schule gemobbt. Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein soziales Umfeld fehlten ihr gänzlich. Aus Tagebucheinträgen ging hervor, dass sie sich durch die geplanten Anschläge an den staatlichen Institutionen rächen wollte, von denen sie sich gedemütigt fühlte. Die Richterin des Falles betonte, dass das Verständnis der Tat eine genaue Auseinandersetzung mit dem Lebenslauf der Angeklagten erfordere.
Die Vorbereitungen zum Anschlag
Zu den Vorbereitungen der Frau gehörten das Horten von Waffen wie Schwarzpulver, Gaspistolen, Harpunen, Macheten und Messern. Die Planung der Anschläge war detailliert, sie umfasste einen vorgetäuschten Termin, um ungehinderten Zugang zu den Gebäuden zu erlangen. Ihre Gewaltfantasien und Pläne hielt sie in einem Tagebuch fest. Während des Prozesses räumte sie die Einträge ein, beteuerte jedoch, die Anschläge nie wirklich durchführen zu wollen. Ihre Pläne wurden nur zufällig bei einem Umzug entdeckt, als zwei Mitarbeiterinnen der Stadt verdächtige Schriftstücke fanden.
Das Urteil des Landgerichts Stuttgart ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft sowie die Verteidigung haben die Möglichkeit, innerhalb einer Woche Revision einzulegen. Die Richterin stellte fest, dass niemand mit Sicherheit sagen könne, ob es tatsächlich zu einer Umsetzung der Pläne gekommen wäre, jedoch sei die Ernsthaftigkeit der Angeklagten in ihren Vorbereitungen offensichtlich. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die dunklen Seiten von Rache und Verzweiflung, die sich gegen die Gesellschaft richten können.
Quelle: TAG24