Freilassungen im Detail
Die Amnestieregelung, die mit dem neuen Cannabisgesetz eingeführt wurde, erlaubte die Freilassung von Gefangenen, deren Fälle unter die neuen Regelungen fallen. Diese betrifft vor allem ältere Verfahren und Verurteilungen, bei denen die Strafen noch nicht vollständig abgesessen oder Geldstrafen noch nicht bezahlt wurden. Von den geschätzten 25.000 Verfahren mussten viele händisch überprüft werden, was bei den Staatsanwaltschaften zu einem erheblichen Zeitaufwand führte.
Überlastung der Justiz und Kritik
Trotz der Erwartungen, dass das neue Gesetz die Gerichte entlasten würde, berichtet Marion Gentges, Justizministerin von Baden - Württemberg, dass keine signifikante Entlastung eingetreten ist. Im Gegenteil, die Gerichte sehen sich mit neuen Herausforderungen konfrontiert, nicht zuletzt aufgrund eines Anstiegs von Diebstahl - und Unterschlagungsdelikten. Die Polizeigewerkschaft und andere Justizvertreter kritisieren, dass das Gesetz übereilt eingeführt wurde und wesentliche Handhabungshinweise fehlen.
Fehlende Akzeptanz und rechtliche Unsicherheiten
Ein besonderer Punkt der Kritik ist die Reaktion der Gerichte auf Fälle, die mit dem Handel größerer Mengen Cannabis zusammenhängen. Einige Gerichte haben Freisprüche ausgesprochen, was aus Sicht von Gentges ein grober Fehler des Gesetzes ist. Diese Freisprüche widersprechen stark dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden und zeigen die rechtlichen Unsicherheiten, die durch die Teillegalisierung entstanden sind.
Ungeklärte Fragen und künftige Herausforderungen
Die Teillegalisierung von Cannabis in Baden - Württemberg und die damit verbundenen gesetzlichen Änderungen stellen das Justizsystem vor große Herausforderungen. Die Prüfverfahren im Zusammenhang mit Gesamtstrafen, die neu festgesetzt werden müssen, deuten auf eine anhaltende rechtliche und organisatorische Belastung hin. Es bleibt abzuwarten, wie die zukünftige Handhabung und die Reaktionen darauf aussehen werden.
Quelle: TAG24