Inhaltsverzeichnis:
- Das Urteil des Landgerichts Stuttgart gegen das Täterpaar
- Die Umstände der Tat - Ein Abend mit Alkohol und Drogen
- Das Schuldeingeständnis und die Folgen für das Täterpaar
Das Urteil des Landgerichts Stuttgart gegen das Täterpaar
Das Gericht verurteilte den 21-jährigen Angeklagten zu einer Haftstrafe von fünf Jahren, von denen er einen Teil in einer Entziehungsklinik verbringen muss. Seine 20-jährige Freundin erhielt eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. Die Urteile fielen aufgrund der schweren Vergehen, zu denen Geiselnahme und gefährliche Körperverletzung gehören. Laut Aussage des vorsitzenden Richters war die Misshandlung des Opfers eine Reaktion auf heimlich aufgenommene Fotos der jungen Frau, die auf dem Handy des Opfers gefunden wurden.
Das Urteil beschreibt detailliert das Ausmaß der Gewalt und Demütigung, die das Opfer ertragen musste. Der Richter bezeichnete das Opfer als „wie ein Lamm auf der Schlachtbank“. Diese Worte verdeutlichen die Brutalität, der der Mann ausgesetzt war. Es handelte sich um einen Racheakt, bei dem das Opfer über Stunden hinweg Schmerzen erleiden musste.
Die Umstände der Tat - Ein Abend mit Alkohol und Drogen
Die Nacht der Tat begann zunächst harmlos. Das Trio traf sich in einem Hotelzimmer in Stuttgart, wo sie gemeinsam Alkohol konsumierten und Kokain einnahmen. Während dieses Abends entdeckte der 21-jährige Angeklagte durch Zufall intime Fotos seiner Freundin auf dem Handy des Bekannten. Hunderte solcher Aufnahmen sollen auf dem Gerät gefunden worden sein, was den jungen Mann in Rage brachte und die folgende Tat auslöste.
Nach der Entdeckung der Fotos hielt das Paar den Bekannten in der Duschkabine des Hotelzimmers fest. Dort begann eine stundenlange Tortur, bei der das Opfer mit kochendem Wasser übergossen und mit einem Klappmesser verletzt wurde. Die Tat dauerte insgesamt etwa vier Stunden, in denen das Opfer schwer misshandelt wurde und erhebliche Schmerzen erlitt.
Das Schuldeingeständnis und die Folgen für das Täterpaar
Im Verlauf der Verhandlung zeigte sich der Angeklagte reumütig und legte ein umfassendes Geständnis ab. Er gab zu, sich zutiefst für seine Taten zu schämen und zeigte Reue für das, was er seinem Bekannten angetan hatte. Trotz der Reue der Angeklagten verurteilte das Gericht beide zu mehrjährigen Haftstrafen, da die Schwere der Tat dies erforderte. Die harte Bestrafung soll auch als Abschreckung dienen, um ähnliche Taten in Zukunft zu verhindern.
Quelle: www.24hours-news.net/de, tag24.de