Inhaltsverzeichnis:
- Zoll entdeckt nicht gemeldete Goldmünzen
- Folgen für die Reisende
- Häufige Fälle am Stuttgarter Flughafen
Zoll entdeckt nicht gemeldete Goldmünzen
Zu Beginn schien alles ordnungsgemäß. Die Frau meldete sich am Zoll und gab vier Goldmünzen an, deren Wert sie angeblich nicht kannte. Die Beamten schätzten den Wert der Münzen auf 11.000 Euro und informierten die Reisende über die Anmeldepflicht für Barmittel und Wertgegenstände über 10.000 Euro. Das entsprechende Formular wurde ausgefüllt, und die Frau setzte ihren Weg fort. Doch an der Sicherheitskontrolle kam die Wahrheit ans Licht.
In ihrem Handgepäck entdeckte man ein weiteres Säckchen, das zahlreiche Goldmünzen enthielt. Der Zoll wurde erneut hinzugezogen, und die Frau musste zurück in die Diensträume der Beamten. Dort stellte sich heraus, dass sie insgesamt 23 Goldmünzen bei sich hatte. Der geschätzte Gesamtwert: 67.000 Euro.
Folgen für die Reisende
Die 58-Jährige sieht sich nun mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren konfrontiert. Grund: Falschangaben beim Zoll. Laut Zollsprecher Matthias Krebs unterliegt Gold mit einem Reinheitsgrad von mindestens 90 Prozent denselben Regeln wie Bargeld. Ab einem Gesamtwert von 10.000 Euro müssen solche Werte bei Reisen in Nicht-EU-Länder angemeldet werden.
Für die nicht deklarierten 56.000 Euro wird ein Bußgeld fällig, dessen genaue Höhe noch ermittelt wird. Die Anmeldepflicht dient dem Zweck, illegale Geldbewegungen, Geldwäsche und die Finanzierung von Terrorismus zu verhindern. Diese Regeln sind ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsstrategie der Europäischen Union.
Häufige Fälle am Stuttgarter Flughafen
Schmuggel von Gold und Wertgegenständen ist am Stuttgarter Flughafen keine Seltenheit. Im März wurde ein 43-jähriger Mann mit 2,5 Kilogramm Goldschmuck im Wert von 193.000 Euro erwischt. Er wollte Einfuhrabgaben in Höhe von 42.500 Euro umgehen. Bereits im Februar entdeckten Zollbeamte bei einer 54-jährigen Reisenden 104 Goldschmuckstücke im Wert von 14.000 Euro. Auch sie musste hohe Abgaben zahlen und ein Steuerstrafverfahren über sich ergehen lassen.
Die Vorfälle unterstreichen, wie wichtig die Einhaltung von Zoll- und Steuerregelungen bei internationalen Reisen ist. Verstöße können nicht nur teuer werden, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Quelle: www.milekcorp.com/de, stuttgarter-zeitung.de