Unter anderem ist ein solcher in der Lage festzustellen, welche Schäden an dem Fahrzeug durch den Unfall entstanden sind. Für die Regulierung des Schadens ist zudem ausschlaggebend, welchen Restwert das Unfallfahrzeug aufweist, zu welcher Wertminderung der Unfall geführt hat und wie hoch sich der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges gestaltet. Sämtliche dieser Kriterien werden im Rahmen eines professionellen Unfallgutachtens berücksichtigt. Übersteigt der Schaden eine bestimmte Höhe, ist ein Gutachten außerdem zwangsläufig erforderlich.
Viele Unfallbeteiligte stellen sich allerdings die Frage, ob sie den Kfz-Gutachter nach dem Unfall selbstständig auswählen dürfen oder ob sie sich mit der Sachverständigenwahl der Versicherung zufriedengeben müssen.
Eigener Sachverständiger nach einem Unfall – Besteht ein Recht darauf?
Nach einem Unfall steht es dem Geschädigten grundsätzlich stets frei, einen eigenen Gutachter zu wählen. Ein kompetenter Sachverständiger, wie etwa der Fachmann für Unfallgutachten Berlin, sichert die Beweise und stellt den genauen Umfang des Schadens fest. So ist er auch in der Lage, die konkrete Höhe des Schadens zu beziffern.
Solche Gutachten sind erstattungspflichtig. Das bedeutet, dass die Haftpflichtversicherung des Verursachers des Unfalls die Kosten übernehmen muss. Als Einschränkung gilt jedoch, dass der Schaden oberhalb der Bagatellgrenze liegen muss. Diese beträgt 750 Euro.
Sofern jedoch mindestens eine eigene Teilschuld an dem Unfall vorliegt, ist die Teil- oder Kaskoversicherung in den meisten Fällen für die Schadensregulierung zuständig. Die Bagatellgrenze liegt bei diesen Versicherern dann unterhalb von 2.000 Euro.
Auch, wenn der Schaden bereits durch einen Sachverständigen, den die Versicherung ausgewählt hat, begutachtet wurde, besteht dennoch die Möglichkeit, zusätzlich selbstständig einen Unfallgutachter einzuschalten.
Wichtig zu wissen ist, dass ein herkömmlicher Kostenvoranschlag einer Werkstatt keinesfalls ein professionelles Kfz-Gutachten ersetzen kann – denn von einem solchen geht keine Beweiskraft aus. Falls die Versicherung von sich aus so keinen Gutachter einschalten, sollte der Versicherte unbedingt beharrlich darauf bestehen.
Die Wichtigkeit eines eigenen Sachverständigen
Die Grundlage dafür, dass der Unfallschaden durch die Versicherung vollständig anerkannt wird und so der gesamte Schadensersatzanspruch durch den Versicherten geltend gemacht werden kann, besteht darin, dass die Schadenshöhe bekannt ist. Entscheidend sind für diese nicht nur die Reparaturkosten, sondern daneben auch die zu erwartende Ausfallzeit, die Wertminderung und der Restwert des Fahrzeuges.
Genau aus diesem Grund ist die Beauftragung eines eigenen Sachverständigen von enormer Wichtigkeit. Daneben sorgt ein unabhängiges Unfallgutachten für mehr Sicherheit, falls Unstimmigkeiten mit der Versicherung oder der Reparaturwerkstatt aufkommen. Nicht selten arbeiten die von den Versicherungen bestellten Sachverständigen nämlich im Sinne ihrer Auftraggeber – und damit zum Nachteil des Geschädigten.
Zu bedenken ist außerdem, dass ein unabhängiges Schadengutachten eine große Hilfe darstellt, falls das reparierte Fahrzeug in Zukunft verkauft werden soll. Anhand des Gutachtens kann der potentielle Käufer den exakten Umfang des Schadens sowie auch die durchgeführten Reparaturen nachvollziehen.
Wie lässt sich ein kompetenter Gutachter finden?
Bei der Suche nach einem Unfallgutachter kommt es selbstverständlich darauf an, einen wirklich seriösen Sachverständigen zu finden.
Erkennen lässt sich ein solcher Fachmann darin, dass er den Titel Diplom-Ingenieur oder Kfz-Meister trägt. Idealerweise ist er zudem Mitglied in einem anerkannten Berufsverband, wie beispielsweise dem BVSK. Ein weiterer Hinweis auf höchste Professionalität besteht in einer entsprechenden Zertifizierung, etwa in der ZAK-Zertifizierung. Auch bei vereidigten oder öffentlich bestellten Gutachtern ist generell von einer seriösen und professionellen Arbeitsweise auszugehen.