Diese Prüfung fürchten viele Fahrzeughalter, da sie sich darum sorgen, dass eventuelle Mängel an ihrem Auto vorliegen könnten.
Aus den Berichten der Prüforganisationen lässt sich entnehmen, welche Mängel am häufigsten bei der Hauptuntersuchung dafür sorgen, dass die TÜV-Plakette nicht erteilt wird. Hinsichtlich ihrer eigenen anstehenden Hauptuntersuchung sollten Fahrzeughalter auf diese somit besonders achten und sie – falls vorhanden – im Vorfeld beheben.
Welche Mängel demnach etwa dazu führen würden, dass ein Fahrzeug die HU Untersuchung in Fürth / Nürnberg nicht besteht, erklärt der folgende Beitrag.
Die Beleuchtung
Die Beleuchtungsvorrichtungen zu kontrollieren, stellt selbst für Laien keinerlei Problem dar. Dennoch fallen jährlich zahlreiche Autos aufgrund der Mängelgruppe Licht und Elektrik durch die Untersuchung.
Eine korrekt eingestellte und ordnungsgemäß funktionierende Beleuchtung ist maßgeblich sicherheitsrelevant. Aus diesem Grund kennen die Prüfer keine Gnade, wenn Mängel in diesem Bereich festgestellt werden.
Vor der anstehenden Hauptuntersuchung ist demnach ein sorgfältiger Test der Fahrzeugbeleuchtung durchzuführen. Diese umfasst alle Blinker, die Rückscheinwerfer, die Rücklichter, die Scheinwerfer und die Bremslichter. Nicht zu vergessen sind auch die Leuchten, die nur selten benötigt werden, wie Nebelschlussleuchte und Nebenscheinwerfer.
Antrieb und Motor
Gleich hinter einer defekten Beleuchtung folgt der Ölverlust bei Antrieb oder Motor, wenn es um die häufigsten Mängel bei der Hauptuntersuchung geht. Sollte sich dieses Problem als gravierend zeigen, ist die Ausstellung der TÜV-Plakette äußerst unwahrscheinlich.
Falls sich der Motor jedoch nur als leicht ölfeucht zeigt, könnte dies eventuell noch als geringer Mangel gewertet werden, der dennoch eine Umweltbelastung darstellt. Fahrzeughalter müssen jedoch wissen, dass sie die Pflicht haben, auch geringe Mängel in einem Zeitraum von einem Monat nach der erfolgten Hauptuntersuchung zu beheben.
In den meisten Fällen reicht allerdings bereits ein Blick auf den Fahrzeugboden aus, um zu prüfen, ob Getriebe oder Motor einen Ölverlust aufweisen. Ein Hinweis auf dieses Problem besteht etwa darin, wenn ein Ölfleck auf dem Boden unter dem Fahrzeug bemerkt werden kann.
Stoßdämpfer und Achsfedern
Auf den vorderen Plätzen der Mängelliste bei der Hauptuntersuchung findet sich außerdem stets die Kategorie der Achsfedern und Stoßdämpfer. Sollten sich die Federn des Fahrzeuges als verschlissen oder beschädigt zeigen, handelt es sich dabei für die Prüfer um einen erheblichen Mangel. Eine generelle Verkehrsunsicherheit des Fahrzeugs liegt vor, wenn die Federn sogar gebrochen sind.
Eine TÜV-Plakette wird das betroffene Fahrzeug so keinesfalls erhalten, denn die defekte Aufhänge verschlechtert die Straßenlage des Wagens in hohem Maße. Eine große Gefahr geht davon besonders im Rahmen von Ausweichmanövern und in engen Kurven aus.
Ein Hinweis auf einen Defekt der Aufhängung besteht darin, dass das Fahrzeug oft aufschaukelt oder sich seine Steuerung als schwammig zeigt. Falls Unsicherheit in diesem Bereich besteht, sollte das Fahrzeug vor der anstehenden Hauptuntersuchung in einer Werkstatt vorgestellt werden.
Die Bremsen
Die Bremsanlage stellt einen weiteren entscheidenden Punkt dar, weshalb Fahrzeugen häufig keine TÜV-Plakette ausgestellt wird. Ein Verschleiß der Bremsscheiben stellt grundsätzlich ein ganz normales Phänomen dar.
Problematisch zeigt es sich daher nicht, wenn bei den Bremsen nur eine schwache Riefenbildung bei einem geringen Verschleiß vorliegt. Allerdings ist die genaue Bewertung stets von der individuellen Einschätzung des jeweiligen Prüfers abhängig. Zeigt sich der Verschleiß jedoch als schwerwiegender, besteht darin ein erheblicher Mangel – das Ausstellen der TÜV-Plakette wird dann verweigert.