Freitag, 01 August 2025 13:18

Zwei Männer nach Bombendrohungen verurteilt

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Verurteilte nach Drohserien per E-Mail Verurteilte nach Drohserien per E-Mail pixabay/Foto illustrativ

Mehr als 50 Bombendrohungen in acht Bundesländern, ein versuchter Mordauftrag – das Landgericht Stuttgart hat nun Urteile gegen zwei junge Männer gesprochen.

Inhaltsverzeichnis:

Urteile gegen Männer aus Hamburg und dem Hohenlohekreis

Ein 21-jähriger Mann aus dem Hohenlohekreis erhielt eine Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Das Gericht verurteilte ihn wegen Vortäuschens einer Straftat. Er hatte eingeräumt, an einer Serie von Bombendrohungen beteiligt gewesen zu sein. Sein gleichaltriger Mittäter aus Hamburg wurde zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Neben den Drohungen hatte er auch einen Mord in Auftrag gegeben. Der geplante Tötungsauftrag in Offenbach wurde jedoch nicht ausgeführt. Trotzdem sah das Gericht den Tatbestand der versuchten Anstiftung zum Totschlag als erfüllt an.

Bombendrohungen in mehreren Bundesländern

Mehr als 50 Drohschreiben wurden im Herbst 2023 per E-Mail verschickt. Die Empfänger befanden sich in Baden-Württemberg sowie in sieben weiteren Bundesländern. Adressaten waren Schulen, Behörden und religiöse Einrichtungen. In den Nachrichten war von Sprengsätzen mit Zeitzündern die Rede. Der Inhalt der Mails sorgte für erhebliche Unruhe und führte teils zu großen Polizeieinsätzen.

Die Polizei konnte jedoch rasch feststellen, dass es sich um eine Serie handelte. Dadurch kam es nur in wenigen Fällen zu aufwändigen Evakuierungen oder Sperrmaßnahmen. Die Ermittlungen ergaben, dass hinter allen Mails dieselben Absender standen.

Bezug zur Terrororganisation Hamas vorgetäuscht

Die Täter versuchten, ihre Drohungen wie Botschaften einer islamistischen Gruppe erscheinen zu lassen. In den E-Mails tauchten Begriffe wie „Allahu Akbar“ auf. Zudem wurde behauptet, man wolle mit den Taten „Brüder im Mittleren Osten“ rächen. Laut Anklage diente dies dazu, die Verantwortung der Terrororganisation Hamas zuzuschreiben. Auch extreme Aussagen, darunter Ankündigungen zur Tötung von Säuglingen, Kindern und Menschen mit Behinderung, waren Teil der Nachrichten.

Hintergründe und rechtliche Bewertung

Beide Angeklagten gestanden ihre Beteiligung im Verfahren. Das Gericht entschied, sie nicht wegen Störung des öffentlichen Friedens, sondern wegen Vortäuschens einer Straftat zu verurteilen. Dies basierte auf der Einschätzung, dass durch die schnelle Reaktion der Ermittler keine akute öffentliche Gefahr entstand.

Wichtige Fakten im Überblick:

  1. 2 Angeklagte, beide 21 Jahre alt
  2. Über 50 Bombendrohungen in 8 Bundesländern
  3. Ein versuchter Mordauftrag in Offenbach
  4. Mails im Namen der Hamas verfasst
  5. Verurteilungen wegen Vortäuschung einer Straftat

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte bereits an, mögliche Rechtsmittel zu prüfen.

Quelle: TAG24, webrivaig.com/de