Montag, 11 August 2025 12:02

Wohnungsleerstand in Stuttgart bleibt hohes Problem

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Leere Wohnungen verschärfen Stuttgarts Wohnungsproblem Leere Wohnungen verschärfen Stuttgarts Wohnungsproblem Foto: pixabay

Die Wohnungsnot in Stuttgart hält seit Jahren an. Laut dem Statistischen Amt wird der Bedarf bis 2030 zwischen 13 400 und 22 400 Wohnungen liegen. Das entspricht jährlich 1340 bis 2240 neuen Einheiten. Doch Experten sehen Potenzial, den Mangel nicht nur mit Neubau zu bekämpfen. Eine aktuelle Analyse der Stadt belegt, dass leer stehende Wohnungen eine wichtige Rolle spielen könnten, wenn sie wieder auf den Markt gebracht werden.

Inhaltsverzeichnis:

Leerstandszahlen in der Landeshauptstadt

Am 15. Mai 2022 standen in Stuttgart 11 152 Wohnungen leer. Davon waren 6100 Wohnungen bereits länger als sechs Monate unbewohnt. Rolf Gaßmann vom Stuttgarter Mieterverein rechnet vor, dass dies einer Neubauleistung von sechs Jahren entspricht. Zum Vergleich: 2002 gab es 314 429 Wohnungen in Stuttgart. Die Leerstandsquote lag 2022 bei 3,5 Prozent, 2011 bei 3,7 Prozent. Neuere Daten fehlen.

Kleinere Wohnungen sind häufiger betroffen als größere. Gründe sind unter anderem eine höhere Fluktuation und ein größerer Sanierungsbedarf in älteren Gebäuden. Der überwiegende Teil des Bestands befindet sich in Privatbesitz oder gehört Wohnungseigentümergemeinschaften.

Maßnahmen der Stadt gegen Leerstand

Die Stadt nutzt das Zweckentfremdungsverbot, das seit dem 1. Januar 2016 gilt. Geschützter Wohnraum darf nicht länger als sechs Monate leer stehen, sonst drohen Bußgelder oder Anordnungen. Ziel ist es, ungenutzten Wohnraum wieder zu vermieten oder für Eigennutzung freizugeben. Das Baurechtsamt prüft alle Hinweise zu möglichen illegalen Leerständen.

Wichtige Regelungen der Stuttgarter Zweckentfremdungsverbotssatzung:

  1. Verpflichtung zur Beendigung einer nicht genehmigten Zweckentfremdung.
  2. Begrenzung der Fremdenbeherbergung auf zehn Wochen pro Jahr.
  3. Pflicht zur Registrierung vor der Kurzzeitvermietung.
  4. Erhöhung des Bußgeldrahmens von 50 000 auf 100 000 Euro.

Der Geltungsbereich erfasst nicht alle Wohnungen. Ausgenommen sind unter anderem Betriebswohnungen, baurechtlich nicht für Wohnen zugelassene Objekte und unzumutbare Wohnungen. Jeder Fall wird einzeln geprüft.

Wohnungsvermietung in Stuttgart
Pflicht zur Registrierung vor der Kurzzeitvermietung, Foto: pixabay

Ergebnisse und Verfahren seit 2016

Seit Einführung der Regelungen wurden über 2500 Verfahren eingeleitet. Mehr als 450 Wohnungen und zwei komplette Gebäude konnten so wieder vermietet werden. Dabei wird zwischen Genehmigungs- und Eingriffsverfahren unterschieden. Bei Letzteren handelt es sich um direkte Maßnahmen nach Meldungen über Leerstand oder unzulässige Nutzung. Die Zahl der Eingriffsverfahren liegt bei über 950.

Rolf Gaßmann kritisiert, dass 2500 Verfahren in neun Jahren nur etwa einem pro Tag entsprechen. Er fordert eine bessere Öffentlichkeitsarbeit, um Bürger stärker einzubinden.

Personal und Meldeverfahren

Für die Bearbeitung gibt es aktuell fünf Planstellen. Davon ist eine eine Teamleitungsstelle mit halbem Bearbeitungsanteil, sodass effektiv 4,5 Stellen für die Sachbearbeitung zur Verfügung stehen. Der Mieterverein fordert mehr Personal, da die Bearbeitung von Leerständen sehr zeitintensiv ist.

Leerstand kann online auf der städtischen Webseite gemeldet werden. Der Mieterverein möchte, dass Oberbürgermeister Frank Nopper und Baubürgermeister Peter Pätzold aktiver für die Nutzung des Meldeverfahrens werben. Bisher wird es nicht einmal im Amtsblatt erwähnt.

Quelle: Stuttgarter Zeitung, www.24edu.info/de