Mittwoch, 22 Oktober 2025 19:39

Urteil gegen Geschäftsmann nach Explosion in Schorndorf

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Feuerwehr im Einsatz nach der Explosion in Schorndorf. Feuerwehr im Einsatz nach der Explosion in Schorndorf. Pixabay/Foto illustrativ

Ein 58-jähriger Unternehmer aus dem Rems-Murr-Kreis ist vom Landgericht Stuttgart zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Der Mann wurde des versuchten Mordes und der schweren Brandstiftung schuldig gesprochen. Die Tat ereignete sich im Januar in Schorndorf und führte zu einer Explosion mit Millionenschaden.

Inhaltsverzeichnis:

Explosion im Gebäude in Schorndorf

Nach Angaben des Gerichts hatte der Geschäftsmann in einem psychischen Ausnahmezustand in seinen im Erdgeschoss angemieteten Räumen Benzin ausgeschüttet und mehrere Gasflaschen geöffnet. Anschließend habe er das Gemisch entzündet. Durch die daraus folgende Explosion geriet der gesamte Gebäudekomplex in Brand.

Im Moment der Explosion befanden sich drei Personen im Gebäude. Mehrere Menschen wurden verletzt, darunter auch der Täter selbst. Er wurde schwer verletzt in eine Spezialklinik eingeliefert, wo Ärzte ihn zeitweise in ein künstliches Koma versetzten. Die Detonation sprengte eine komplette Gebäudewand heraus und verursachte Sachschäden von rund zehn Millionen Euro.

Landgericht Stuttgart berücksichtigt Geständnis

Das Gericht würdigte das Verhalten des Angeklagten nach der Tat. Nach Angaben eines Gerichtssprechers habe der Richter betont, dass der Mann „kein Krimineller im herkömmlichen Sinne war“. Er war bislang nicht vorbestraft und habe ein vollumfängliches Geständnis abgelegt. Zudem zeigte er glaubwürdige Reue. Diese Faktoren wurden strafmildernd berücksichtigt.

Die Tat sei laut Gutachten im Zustand schwerer Depressionen begangen worden. Daher ging das Gericht von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Strafverschärfend wirkten jedoch die erheblichen wirtschaftlichen und psychischen Folgen für die Betroffenen. Mehrere Betriebe mussten ihre Geschäftsräume aufgeben und Ersatzstandorte suchen.

Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von acht Jahren gefordert. Die Verteidigung plädierte hingegen auf höchstens drei Jahre Freiheitsstrafe. Das Gericht entschied sich schließlich für eine Mittelstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.

Die Entscheidung wurde damit begründet, dass der Angeklagte zwar erhebliche Schuld auf sich geladen habe, seine Tat aber aus einer psychischen Ausnahmesituation heraus erfolgte. Zudem seien keine Hinweise auf eine geplante Tötungsabsicht im Sinne eines langfristigen Mordplans gefunden worden.

Folgen des Brandes in Schorndorf

  • 3 Personen befanden sich im Gebäude zur Tatzeit
  • 1 Täter schwer verletzt und in Spezialklinik eingeliefert
  • 10 Millionen Euro Sachschaden laut Gericht
  • Mehrere Betriebe mussten umziehen
  • 4 Jahre und 6 Monate Haftstrafe verhängt

Der Fall zeigt die weitreichenden Folgen eines einzigen Moments psychischer Instabilität. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: SWR, webrivaig.com/de