Inhaltsverzeichnis:
- Deutscher Wetterdienst Deutschland
- Deutscher Mieterbund Regelungen
- Stuttgart Kehrwoche Gehwege
- Baden-Württemberg Bußgeld
Deutscher Wetterdienst Deutschland
Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes halten winterliche Wetterlagen zu Beginn des Jahres an. Schnee, Schneeschauer und Schneeregen treten vor allem in der Nordhälfte auf. Auch Graupelgewitter sind möglich. Diese Wetterlage erhöht das Risiko für glatte Gehwege erheblich. Vergleichbare Situationen mit zahlreichen Unfällen wurden bereits dokumentiert, mehr dazu hier.
Überfrierende Nässe verwandelt Bürgersteige in gefährliche Rutschflächen. Fußgänger sind besonders betroffen. Eigentümer müssen deshalb vorbereitet sein. Schneeschaufel, Besen und abstumpfende Streumittel gehören zur Grundausstattung.
- anhaltender Schneefall in mehreren Regionen
- wiederkehrende Glätte durch Frost
- erhöhte Unfallgefahr auf Gehwegen
Deutscher Mieterbund Regelungen
Für den Winterdienst sind grundsätzlich Eigentümer oder Vermieter zuständig. Das bestätigt der Deutsche Mieterbund. Eine Übertragung auf Mieter ist nur wirksam, wenn sie ausdrücklich im Mietvertrag steht. Eine Hausordnung reicht dafür nicht aus.
Ein Gewohnheitsrecht existiert nicht. Erdgeschossbewohner sind nicht automatisch verantwortlich. Ohne klare vertragliche Regelung bleibt die Pflicht beim Eigentümer. Diese Vorgaben gelten bundesweit und unabhängig von der Wohnform.
- Eigentümer tragen die Grundverantwortung
- Mieter nur bei vertraglicher Vereinbarung
- Keine Pflicht durch bloße Übung
Stuttgart Kehrwoche Gehwege
In vielen Kommunen gelten feste Zeiten für Räumen und Streuen. Üblich sind Zeitfenster von 7 bis 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen beginnt die Pflicht meist ab 8 oder 9 Uhr. Bei akuter Glätte kann auch außerhalb dieser Zeiten gehandelt werden müssen. Besonders in Ballungsräumen wie Stuttgart sind solche Vorgaben relevant, da es dort regelmäßig zu winterbedingten Einschränkungen kommt, wie Ereignisse zum Jahreswechsel zeigen.
Die Gehwege vor dem Grundstück müssen mindestens 1,5 Meter breit geräumt sein. So können zwei Personen aneinander vorbeigehen. Zugänge zu Hauseingängen, Mülltonnen und Garagen benötigen etwa 0,5 Meter Breite. Schnee darf nicht auf Gehwege oder Fahrbahnen geschoben werden. In einigen Städten drohen dafür Geldbußen.
Als Streumittel sind Sand, Kies oder Split vorgesehen. Streusalz ist vielerorts verboten. Ausnahmen gelten nur bei extremer Glätte oder Eisregen.
Baden-Württemberg Bußgeld
Bei anhaltendem Schneefall ist kein dauerhaftes Räumen erforderlich. Sobald der Niederschlag endet oder deutlich nachlässt, greift die Pflicht erneut. Gerichte erkennen häufig eine Frist von 30 Minuten an. Bei Glatteis besteht sofortige Streupflicht, auch nachts bei entsprechender Vorhersage.
Sind Eigentümer oder verpflichtete Mieter verhindert, müssen sie Hilfe organisieren. Nachbarn oder Dritte können einspringen. Unterlassungen gelten als fahrlässig.
Kommt es zu einem Sturz, können hohe Schadenersatzforderungen entstehen. Private Haftpflichtversicherungen decken Mieter und Bewohner von Einfamilienhäusern ab. Vermieter und Eigentümergemeinschaften benötigen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Diese greift auch bei Schäden durch Dachlawinen oder Eiszapfen, sofern eine Pflichtverletzung vorliegt.
In Baden-Württemberg können Bußgelder bei Verstößen bis zu 500 Euro betragen. In schweren Fällen sind Geldbußen von bis zu 10.000 Euro möglich. Selbst ohne Bußgeld bleibt das Haftungsrisiko bestehen, wenn sich Passanten verletzen.
Quelle: STUTTGARTER ZEITUNG, MILEKCORP
FAQ
Wer ist in Deutschland zum Schneeräumen verpflichtet?
Grundsätzlich sind Eigentümer oder Vermieter für das Schneeräumen und Streuen verantwortlich. Eine Übertragung der Pflicht auf Mieter ist nur gültig, wenn sie ausdrücklich im Mietvertrag geregelt ist.
Zu welchen Zeiten muss Schnee geräumt werden?
In der Regel gilt eine Räum- und Streupflicht von 7 bis 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen beginnt sie meist ab 8 oder 9 Uhr. Bei akuter Glätte kann auch außerhalb dieser Zeiten eine Pflicht bestehen.
Wie breit müssen Gehwege freigeräumt sein?
Gehwege müssen mindestens 1,5 Meter breit geräumt werden, damit zwei Personen aneinander vorbeigehen können. Zugänge zu Hauseingängen, Mülltonnen oder Garagen sollten etwa 0,5 Meter breit sein.
Welche Streumittel sind erlaubt?
Erlaubt sind Sand, Kies oder Split. Streusalz ist in vielen Kommunen aus Umweltschutzgründen verboten und nur bei extremer Glätte oder Eisregen zulässig.
Wie oft muss bei Schneefall geräumt werden?
Bei dauerhaftem Schneefall ist kein permanentes Räumen erforderlich. Sobald der Schneefall endet oder deutlich nachlässt, muss geräumt werden. Gerichte akzeptieren häufig eine Frist von etwa 30 Minuten.
Was gilt bei Glatteis in der Nacht?
Bei angekündigtem Glatteis besteht eine vorbeugende Streupflicht, auch nachts. Es darf nicht bis zum nächsten Morgen gewartet werden.
Wer haftet bei einem Sturz auf einem nicht geräumten Gehweg?
Verletzt sich ein Fußgänger, können Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche entstehen. Mieter sind über die private Haftpflichtversicherung abgesichert, Eigentümer benötigen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?
In Baden-Württemberg können Bußgelder bis zu 500 Euro verhängt werden. In schweren Fällen sind Geldbußen von bis zu 10.000 Euro möglich, unabhängig von zivilrechtlichen Ansprüchen.