Freitag, 20 Juni 2025 12:13

Prozess um Messerangriff in Stuttgart

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 Messerangriff in Stuttgart Messerangriff in Stuttgart pixabay/Foto illustrativ

Drei syrische Brüder stehen im Fokus eines aufsehenerregenden Prozesses am Landgericht Stuttgart. Ihnen wird vorgeworfen, im Juli 2023 drei Männer auf der Königstraße angegriffen zu haben. Der Vorfall führte zu hitzigen Debatten über Abschiebungen und die strafrechtliche Behandlung jugendlicher Täter. Die Urteilsverkündung wird am Freitag erwartet.

Inhaltsverzeichnis:

Messerattacke nach Blickkontakt auf der Königstraße

Laut Anklage ging dem Angriff ein Streit zwischen zwei Gruppen voraus, ausgelöst durch einen Blickkontakt. Die Schwester der Angeklagten fühlte sich belästigt, woraufhin die Brüder gewalttätig reagierten. Ein Messer sei zum Einsatz gekommen. Ein Opfer erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Einer der Angeklagten gestand den Messerangriff, führte jedoch Provokationen der Gegenseite als Ursache an.

Das Verfahren am Landgericht Stuttgart galt als besonders herausfordernd. Immer wieder kam es zu Störungen durch Zuschauer im Gerichtssaal. Die Aussage eines wichtigen Zeugen verzögerte sich, da er über Wochen kein Visum erhielt, um aus der Türkei einzureisen. Sprecher des Landgerichts, Timur Lutfullin, bestätigte die Unregelmäßigkeiten und betonte den außergewöhnlichen Verlauf des Prozesses.

Frühere Straftaten und Abschiebeforderungen

Drei weitere Brüder der syrischen Großfamilie sitzen bereits in Haft – verurteilt wegen verschiedener Delikte. Die Polizeiakten umfassen Fälle von Diebstahl, räuberischer Erpressung, Waffenverstößen und versuchten Tötungsdelikten. Diese Entwicklungen lösten Diskussionen über die Abschiebepraxis aus.

Siegfried Lorek, Justizstaatssekretär in Baden-Württemberg, fordert gesetzliche Änderungen. Er setzt sich dafür ein, straffällig gewordene Syrer leichter abschieben zu können. Gegenwärtig stehen jedoch Aufenthaltsrechte einer Ausweisung im Weg. Lorek sieht unter der neuen Bundesregierung Chancen für eine Reform.

Jugendstrafrecht und Erziehungsauftrag

Viele verurteilte Familienmitglieder sind Heranwachsende. Daher gilt für sie das Jugendstrafrecht. Im Mittelpunkt steht der Versuch, die jungen Täter von weiteren Straftaten abzuhalten. Gerichtssprecher Lutfullin erklärte, dass entsprechende Programme zur Resozialisierung angeboten würden.

Die Justiz hofft, dass dies der letzte Prozess gegen Mitglieder dieser Großfamilie ist. Jeder einzelne Fall verursacht erheblichen Aufwand – sowohl personell als auch finanziell. Dabei bleibt die Frage offen, ob die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen ausreichen, um in solchen Fällen angemessen zu reagieren.

Quelle: SWR, www.24info-neti.com/de