Montag, 28 Juli 2025 12:21

Mietschutz bis 2029 verlängert

Rate this item
(0 votes)
 Maßnahme gegen steigende Mieten in beliebten Städten Maßnahme gegen steigende Mieten in beliebten Städten Foto: pexels

In Baden-Württemberg greifen neue Maßnahmen, um die steigenden Mietkosten einzudämmen. Die Mietpreisbremse für Neuvermietungen soll in angespannten Regionen bis Ende 2029 weiter gelten. Das kündigte Wohnungsbauministerin Nicole Razavi (CDU) in Stuttgart an. Ziel ist es, Mieter in stark nachgefragten Gebieten vor überhöhten Mietpreisen zu schützen.

Inhaltsverzeichnis:

Nicole Razavi plant Ausweitung der Regelung

Die baden-württembergische Landesregierung prüft derzeit eine Erweiterung der betroffenen Regionen. Laut Ministerin Razavi könnte die Mietpreisbremse künftig in mehr Kommunen angewendet werden. Die Grundlage dafür ist die sogenannte „Gebietskulisse“. Diese erfasst Städte und Gemeinden mit einem besonders angespannten Wohnungsmarkt.

Die Gebietskulisse wird aktuell aktualisiert. Dabei werden verschiedene Kriterien wie Bevölkerungswachstum, Leerstandsquote und Mietpreisentwicklung berücksichtigt. Die Landesregierung entscheidet auf Basis dieser Daten, ob ein Gebiet als angespannt gilt. Nur dann darf die Mietpreisbremse greifen.

Regeln für Neuvermietungen bleiben bestehen

Die Mietpreisbremse beschränkt die Miethöhe bei Neuvermietungen auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Diese wird beispielsweise durch örtliche Mietspiegel bestimmt. Damit soll verhindert werden, dass Vermieter deutlich höhere Mieten verlangen, sobald ein neuer Mieter einzieht.

Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen:

  • Neubauten, die nach Oktober 2014 erstmals vermietet wurden.
  • Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung neu vermietet werden.

Diese Fälle unterliegen nicht der Mietpreisbremse.

Die neue Regelung soll ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten und dann bis mindestens Ende 2029 gelten.

Umgehungen durch befristete Verträge

Mieterschützer beobachten zunehmend, dass Vermieter Wege finden, die Mietpreisbremse zu umgehen. Besonders häufig geschieht dies über sogenannte befristete Mietverhältnisse. Dabei wird eine Wohnung möbliert und nur für den vorübergehenden Gebrauch angeboten.

Für solche temporären Mietverträge gelten zahlreiche Mieterschutzrechte nicht. Dazu gehören:

  • Keine Kündigungsfristen
  • Keine Anwendung der Mietpreisbremse
  • Wiederholte Vertragsverlängerungen möglich

Diese sogenannten Kettenmietverträge werden regelmäßig verlängert, ohne dass es zu einem unbefristeten Mietverhältnis kommt. Für Mieter bedeutet das Unsicherheit und potenziell deutlich höhere Mietkosten.

Druck auf dem Wohnungsmarkt bleibt hoch

Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist eine Reaktion auf den anhaltenden Druck auf dem Wohnungsmarkt in Baden-Württemberg. Besonders in Großstädten wie Stuttgart, Karlsruhe oder Freiburg steigen die Mieten seit Jahren. Trotz Neubauten bleibt das Angebot in vielen Regionen knapp.

Die Maßnahme soll kurzfristig Entlastung bringen, ersetzt jedoch nicht den langfristigen Ausbau von bezahlbarem Wohnraum. Die Landesregierung sieht die Mietpreisbremse daher als eines von mehreren Instrumenten zur Stabilisierung des Mietmarktes.

Quelle: t-online.de, www.milekcorp.com/de