Inhaltsverzeichnis:
- Udo Frank warnt vor Überbelegung in Südwürttemberg
- Gefängnis „Fauler Pelz“ in Heidelberg als Übergangslösung
- Weitere Standorte sind in der Umsetzung oder Planung
- Rückgang bei suchtkranken Untergebrachten durch Gesetzesreform
- Standortsuche für weitere Einrichtung in Raum Karlsruhe oder Stuttgart
Udo Frank warnt vor Überbelegung in Südwürttemberg
Die derzeitige Lage in den psychiatrischen Einrichtungen ist angespannt. In vielen Häusern werden Patienten- und Besucherzimmer sowie Therapieräume zweckentfremdet. Stockbetten ersetzen Einzelunterkünfte. Udo Frank, Leiter des Zentralbereichs Maßregelvollzug des Zentrums für Psychiatrie Südwürttemberg, erklärt, dass die Stationsgröße regelmäßig überschritten wird. Dies beeinträchtige die therapeutische Qualität erheblich.
Im Maßregelvollzug werden Personen untergebracht, die straffällig geworden sind und als suchtkrank oder psychisch auffällig gelten. Die Einrichtung dient der Sicherung und Behandlung. Der Therapieverlauf entscheidet, ob eine Rückkehr in den Strafvollzug oder eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung erfolgt.
Gefängnis „Fauler Pelz“ in Heidelberg als Übergangslösung
Einige Kapazitätserweiterungen wurden bereits umgesetzt. Seit August 2023 dient das ehemalige Gefängnis „Fauler Pelz“ in Heidelberg als Maßregelvollzugseinrichtung. Dort stehen 80 Plätze zur Verfügung. Diese Übergangslösung soll bis Sommer 2025 bestehen bleiben.
Weitere Standorte sind in der Umsetzung oder Planung
- Wiesloch (Rhein-Neckar-Kreis) – Eröffnung am 11. Oktober 2024
- Calw – Eröffnung am 22. Januar 2025
- Schwäbisch Hall – 100 Plätze, geplante Inbetriebnahme: Herbst/Winter 2025
- Winnenden (Rems-Murr-Kreis) – 75 Plätze, voraussichtlich ab 2028/2029
- Weinsberg (Kreis Heilbronn) – Jugendforensik, 10 bis 12 Plätze
- Weissenau (Kreis Ravensburg) – 48 Plätze
Zudem sollen Sanierungen und Umbauten an bestehenden Standorten weitere Kapazitäten schaffen.
Rückgang bei suchtkranken Untergebrachten durch Gesetzesreform
Zum Stichtag 28. Februar warteten 27 suchtkranke Personen auf Aufnahme in den Maßregelvollzug. Die Einrichtungen waren im Vorjahr im Schnitt mit 1.605 Personen belegt. Eine Trendveränderung ist bei suchtkranken Untergebrachten zu erkennen. Die Zahl der Einweisungen geht zurück.
Der Grund liegt nicht in einem tatsächlichen Rückgang der Suchtproblematik, sondern in einer Reform des § 64 Strafgesetzbuch. Seit Oktober 2023 gelten strengere Bedingungen für die Unterbringung. Das hat die Zahl der gerichtlichen Zuweisungen deutlich reduziert.
Standortsuche für weitere Einrichtung in Raum Karlsruhe oder Stuttgart
Das Land rechnet mit dem Bedarf eines zusätzlichen Standorts, um bestehende Einrichtungen zu entlasten. Der genaue Ort steht noch nicht fest. Besonders die Regionen Stuttgart und Karlsruhe gelten als aussichtsreich, da viele Patienten dort aktuell weit entfernt von ihrer Heimat behandelt werden.
Die Herausforderungen für die Landesregierung bleiben komplex. Trotz bereits angelaufener Maßnahmen sind zusätzliche Projekte notwendig, um langfristig eine medizinisch-therapeutische Versorgung nach fachlichen Standards sicherzustellen.
Quelle: SWR, wpblogs4free.com/de