Inhaltsverzeichnis:
- Gerichtsurteil gegen Deutsche Umwelthilfe
- Endpunkt Stuttgart-Vaihingen ab 2026
- Südregionen befürchten Isolation
- Stuttgart verfolgt städtebauliche Ziele
Gerichtsurteil gegen Deutsche Umwelthilfe
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 3. Juli 2025 den Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Verkürzung der Gäubahn abgelehnt. Die Organisation hatte gefordert, dass die Deutsche Bahn verpflichtet wird, die Strecke weiterhin bis zum Hauptbahnhof Stuttgart zu führen. Die Klage zielte darauf ab, Umbauten an der Gäubahntrasse zu stoppen, bis ein rechtlich verbindlicher Planfeststellungsbeschluss für den Pfaffensteigtunnel vorliegt. Laut Urteil sei kein triftiger Grund erkennbar, um bestehende Planungen aufzuheben.
Zuvor war die DUH bereits vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gescheitert. Auch der Landesnaturschutzbund unterstützte das Vorhaben, konnte jedoch keine rechtliche Grundlage durchsetzen. Die Richter urteilten, dass sich die Faktenlage seit dem letzten Beschluss nicht geändert habe. Somit bleibt der aktuelle Planfeststellungsstand bestehen.
Endpunkt Stuttgart-Vaihingen ab 2026
Ab Frühjahr 2026 sollen Fernzüge auf der Gäubahn bereits im Stadtteil Stuttgart-Vaihingen enden. Die Deutsche Bahn plant, den Bahndamm im Stadtzentrum zurückzubauen. Grund dafür ist die Umgestaltung des Stuttgarter Bahnknotens im Zuge des Projekts Stuttgart 21. Betroffen sind unter anderem Fahrgäste aus:
- Singen
- Tuttlingen
- Rottweil
Diese müssen ab dem genannten Zeitraum in Vaihingen auf den Nahverkehr umsteigen, um ins Zentrum Stuttgarts zu gelangen. Die durchgehende Verbindung zum Hauptbahnhof entfällt vorübergehend. Erst mit der Fertigstellung des Pfaffensteigtunnels, die für 2032 geplant ist, soll die Direktverbindung wiederhergestellt werden.
Südregionen befürchten Isolation
In den betroffenen Regionen im Süden Baden-Württembergs wächst der Widerstand gegen die Bahnpläne. Viele Anwohner und Pendler befürchten, vom wirtschaftlichen und kulturellen Zentrum der Landeshauptstadt abgeschnitten zu werden. Besonders Regionen entlang der bisherigen Gäubahn-Strecke sehen langfristige Nachteile für:
- Erreichbarkeit
- Tourismus
- Wirtschaftliche Entwicklung
Auch politische Vertreter aus den Landkreisen warnen vor einem Verkehrschaos im Nahverkehr und verlängerten Pendelzeiten. Dennoch bleiben juristische Möglichkeiten zur Anfechtung des Umbaus begrenzt, solange keine gravierenden Änderungen der Planungsgrundlagen eintreten.
Stuttgart verfolgt städtebauliche Ziele
Die Stadt Stuttgart plant, auf den frei werdenden Gleisflächen ein neues Quartier zu entwickeln – das Rosensteinviertel. Dieses Projekt ist Teil der städtebaulichen Vision im Zusammenhang mit Stuttgart 21. Durch die Verlegung der Gleise und den Bau des Pfaffensteigtunnels soll im Zentrum Platz für neuen Wohnraum und Infrastruktur entstehen.
Die Entscheidung des Gerichts stärkt diese Pläne. Die Deutsche Bahn kann die Umbauten nun fortsetzen, ohne auf weitere Gerichtsverfahren warten zu müssen. Für Reisende bedeutet dies jedoch jahrelange Einschränkungen und Umstiege. Die Umsetzung des Projekts bleibt damit ein Balanceakt zwischen Stadtentwicklung und Verkehrsinteressen.
Quelle: Schwäbische, www.welt.sn2world.com